§ 1 Allgemeines

  • Der MTB Marathon Pfronten (Veranstaltung) ist eine Veranstaltungsmarke des Sportpool Pfrontens

vertretungsberechtigte Personen

Bernhard Dinser

Römerweg-Nord 5a

87459 Pfronten

Telefon: +49 173 3942335

Telefax: +49 83 63 / 1361

eMail: info(at)mtb-marathon-pfronten.de

  • Bei der Veranstaltung handelt es sich um Ausdauerwettbewerbe, über mehrere Stunden und verschiedene Distanzen.

  • Die Rennleitung wird vertreten durch Sven Manhard und Bernhard Dinser.

  • Der Veranstalter besitzt die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt zusammen mit der Rennleitung per Mehrheitsentscheid, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden, Umweltschutz, Wetterlage) – auch noch zeitlich kurz vor dem Start – die Strecke zu ändern, die Distanz der Strecken im angemessenen Umfang zu verlängern oder zu verkürzen.

Aktuelle Informationen werden auf der Internetseite www.mtb-marathon-pfronten.de regelmäßig bekannt gegeben. Unterstützend wird ein Abonnement des Newsletters empfohlen.

  • Der Veranstalter ist zusammen mit der Rennleitung berechtigt per Mehrheitsentscheid bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen Teilnehmer zu disqualifizieren.

  • Anweisungen des Veranstaltungspersonals und von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, THW etc.) ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung ist  der Veranstalter zusammen mit der Rennleitung berechtigt per Mehrheitsentscheid den Teilnehmer bzw. die Staffel zu disqualifizieren. Veranstaltungspersonal und damit im Namen des Veranstalters weisungsbefugt sind sämtliche vom Veranstalter entsprechend kenntlich gemachte Personen (z.B. Streckenposten).

§ 2 Teilnahmeberechtigung & Gesundheit

  • Teilnahmeberechtigt sind alle gesunden, erfahrenen und trainierten Mountainbiker. Das Mindestalter der Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn ist wie folgt gestaffelt und richtet sich nach den Altersklassen:

Junioren m/w           ab 16 Jahren

Männer/Frauen        ab 19 Jahren

Master I m/w           ab 30 Jahren

Master II m/w          ab 40 Jahren

Master III m/w         ab 50 Jahren

Master IV m/w        ab 60 Jahren

  • Sportler und Sportlerinnen, die am Tag der Veranstaltung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, brauchen zur Teilnahme die schriftliche Zustimmung ihrer Eltern.
  • Es besteht Helmpflicht auf der gesamten Strecke.
  • Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Veranstaltung zulässt.
  • Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um einen Wettbewerb handelt, dessen Dauer je nach Distanz mehrere Stunden beträgt und daher einer intensiven physischen und psychischen Vorbereitung bedarf. Der Veranstalter empfiehlt, unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung, eine Gesundheitsprüfung von einem Fachmediziner durchführen zu lassen.
  • Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, selbst den Gesundheitszustand der Teilnehmer von einem Fachmediziner begutachten zu lassen, und wenn dieser begründete Bedenken hinsichtlich des Gesundheitszustandes äußert, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung (bzw. deren Fortsetzung) auszuschließen.

§ 3 Strecke

  • Die einzelnen Strecken werden bei der Wettkampfbesprechung ausführlich vorgestellt. Eine Teilnahme ist Pflicht. Informationsmängel wegen Nichtteilnahme hat der Teilnehmer selbst zu verantworten.

  • Die Strecken sind markiert und in regelmäßigen Abständen ausgeschildert. Die Teilnehmer haben der Markierung zu folgen und dürfen nicht von der geplanten Strecke abweichen.

  • Es gibt mehrere Checkpoints für die Zeitnahme. Alle Teilnehmer müssen diese Punkte ansteuern und alle vorgesehenen Checkpoints überqueren.

  • Jeder Teilnehmer muss für sich aus eigener Kraft die Strecke absolvieren. Eine Unterstützung von außen führt zur Disqualifikation.

  • Der Veranstalter behält sich vor, Teilstrecken als Trage- bzw. Schiebepassagen auszuweisen. Diese Streckenabschnitte dürfen nicht befahren werden.

§ 4 Zeitnahme

  • Die Zeitnahme erfolgt elektronisch mittels Transponder durch einen externen Anbieter . Der Transponder ist in der Startnummer integriert. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Startnummer während des Rennens bei sich zu tragen. Diese ist gut sichtbar am Lenker anzubringen, der Transponder darf nicht beschädigt werden.

  • Die Zeitnahme beginnt mit überqueren der Zeitnahmematte am Start.

  • Die Teilnehmer sind verpflichtet, die angegebenen Checkpoints zu durchlaufen. Maßgeblich für die Beurteilung der Rennzeit ist die Zeitnahme der Rennleitung.

  • Ende des Rennens:
  • Zielschluss ist um 16.00 Uhr. Die Zeitlimits werden vor dem Rennen festgelegt.
  • Teilnehmer, die das Zeitlimit überschreiten, dürfen die Strecke zu Ende fahren, es erfolgt jedoch keine Absicherung durch Streckenposten
  • wenn ein Teilnehmer von der Rennleitung disqualifiziert wird oder ausscheidet, endet das Rennen für den Teilnehmer sofort und unverzüglich.

Beendet ein Teilnehmer das Rennen aus eigener Entscheidung, besteht die Verpflichtung, dies der Zeitnahme im Ziel unverzüglich mitzuteilen. Kosten einer Suchaktion gehen zu Lasten des betroffenen Teilnehmers.

 

§ 5 Ausrüstung

  • Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.

  • Es besteht Helm- und Handschuhpflicht auf der gesamten Strecke.

  • Jedwede motorische Unterstützung ist verboten.

  • Das Tragen von Oberkörperbekleidung ist verpflichtend.

  • Jeder Teilnehmer ist während der Etappen für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird an den Verpflegungszonen für angemessen ausreichende Verpflegung sorgen. Eine Garantie für die Verfügbarkeit von Verpflegung und Getränken übernimmt der Veranstalter jedoch nicht.
  • Müllentsorgung (z.B. Flaschen, Verpflegungsverpackungen etc.) ist nur an den gekennzeichneten Stellen (z.B. Mülleimer des Veranstalters) einzuwerfen. Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation.

§ 6 Sicherheit & Haftung

  • Auf der gesamten Strecke gelten Regeln der StVO. Die Strecke ist nicht in allen Teilen für die Veranstaltung gesperrt. Daher ist auf der Strecke mit Personen, Fahrzeugen, Weidevieh oder sonstige Hindernisse zu rechnen.

  • Auf der gesamten Radstrecke besteht für alle Teilnehmer Helmpflicht. Eine Zuwiderhandlung führt zur Disqualifikation.

  • Die Benutzung von elektronischen Geräten (z.B. Radio, MP3-Player, Mobilfunkgeräten etc.) ist auf allen drei Etappen verboten.

  • Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:

  • Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Dies gilt ebenso für sonstige Schäden.

  • Eine Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

  • Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.

Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden die er dem Veranstalter oder Dritten (z.B. andere Teilnehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

 

§ 7 Anmeldung, Registrierung und Zahlung

  • Die Anmeldung, Registrierung und Zahlung erfolgt über das Portal der Firma Abavent.

  • Die Anmeldung ist verbindlich.

  • Die Veranstaltung ist nicht als Lizenzrennen gemeldet, eine Lizenz ist nicht erforderlich.

  • Sollte das Rennen aus einem Grund abgesagt oder abgebrochen werden müssen, den der Veranstalter zu vertreten hat (Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit), wird die Teilnahmegebühr,  abzüglich der bereits angefallenen Kosten, erstattet.

§ 8 Medienrechte

 

Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Bewegtbildaufnahmen von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im TV, Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung unentgeltlich zu verwenden, insbesondere zu veröffentlichen und/oder zu bearbeiten, d.h. ohne dass hierfür eine Vergütung/Entschädigung geleistet werden muss. Dies umfasst insbesondere das Recht, Dritten (z.B. Sponsoren der Veranstaltung) das Recht zur Nutzung einzuräumen.

Ausdrücklich nicht umfasst ist die Nutzung einzelner Teilnehmer (oder einer Gruppe) in einer Art und Weise, die die betreffenden Teilnehmer in einer Art und Weise herausstellt, dass nicht mehr die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsteilnahme, sondern die Person selbst im Vordergrund steht. Derartige Nutzungen bedürfen der vorherigen Freigabe der betroffenen Teilnehmer.

Jede Teilnehmer, als betroffene Person, hat das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Der Teilnehmer hat entsprechend Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der ihn betreffenden Daten oder die Berichtigung der ihn betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Der Teilnehmer hat nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Der Teilnehmer hat weiter das Recht zu verlangen, dass die ihn betreffenden Daten, die er  bereitgestellt hat nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Der Teilnehmer hat ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Der Teilnehmer hat das Recht jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, einschließlich Herkunft und Empfänger Ihrer Daten sowie den Zweck der Datenverarbeitung.

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten oder bei Begehren von Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten ebenso zum Widerruf erteilter Einwilligungen soll der Teilnehmer sich per Post oder E-Mail an die verantwortliche Stelle des Veranstalters oder der Abavent GmbH:

 

Sportpool Pfronten

Römerweg-Nord 5a

87459 Pfronten

eMail: info(at)mtb-marathon-pfronten.de

Diesbezüglich wird auch auf die Datenschutzerklärung zu dieser Veranstaltung verwiesen.

 

Stand: 12.03.2024